Wahlen

Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Hier finden Sie alle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023.

    Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

    • 18 Jahre alt sind,
    • für die Landtagswahl: seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
    • für die Bezirkswahl: gilt das entsprechend, hier ist aber der 3-monatige Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben notwendig
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (27.08.2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.

     

    Wahlbenachrichtigung

    Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de

     

    Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

    Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.

     

    Briefwahl

    Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:

    • Online beantragen
      Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 29. September 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
      Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    • QR-Code
      Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    • Per E-Mail
      Die schreiben eine E-Mail an buergerbuero@lindenberg.de                   
      Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
    • Persönlich vor Ort
      Die können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.

    Briefwahlunterlagen können bis Freitag 06.10.2023, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden.

     

    Briefwahlunterlagen nicht erhalten

    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, und diese nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
    Die letzte Möglichkeit Ersatz-Briefwahlunterlagen zu erhalten besteht am Samstag, 07.10.2023 von 10.00 – 12.00 Uhr im Wahlamt.
    Am Sonntag, 08.10.2023 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.

     

    Wie wird gewählt?

    Für die Landtagswahl erhalten Sie einen kleinen weißen und einen großen weißen Stimmzettel.
    Für die Bezirkswahl erhalten Sie einen kleinen blauen und einen großen blauen Stimmzettel.
    Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme.

     

    Abschließende Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahl 2023

    Leiterin Bürgerbüro

    Maria Lechermann

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