Hier finden Sie alle Informationen zu den Wahlen.
Wahlen
Kommunalwahl 2026
Allgemeine Informationen
Am 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Lindenberg i.Allgäu dürfen rund 9000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen. Bei uns werden gewählt:
- Bürgermeister oder Bürgermeisterin
- Stadtrat
- Landrat oder Landrätin
- Kreistag
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl
- 18 Jahre alt sind,
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Lindenberg i.Allgäu wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder hier Ihren Lebensmittelpunkt haben,
- nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026
(42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Lindenberg i.Allgäu haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Lindenberg i.Allgäu eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung sollte an alle Stimmberechtigten in der Stadt bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden unter der Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de
Wahlbenachrichtigung verloren?
Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
Briefwahl
Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Antrag im Internet
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 03.03.2026 11.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- QR-Code
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Per E-Mail
Sie schreiben eine E-Mail an buergerbuero@lindenberg.de
Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Persönlich vor Ort
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag 06.03.2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 03.03.2026 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.
Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 07.03.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-briefwahlunterlagen erhalten.
Am Sonntag, 08.03.2026 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 08. März 2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingegangen sein. Der Briefkasten am Rathaus wird um 18.00 Uhr nochmals geleert.
Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.
Wahlzeit- und -ort
Wahlzeit ist am Sonntag, 08.03.2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Alle Wahllokale für die insgesamt 8 Stimmbezirke befinden sich in der Grundschule, Marktstraße 12. Für Menschen mit Handicap gibt es einen barrierefreien Zugang in das Grundschulgebäude vom Antoniusplatz aus gegenüber der Aureliuskirche. Mit dem Aufzug erreichen Sie problemlos die Wahllokale im 1. und 2. Obergeschoss.
Stimmzettel und Stimmenzahl
Wahl des Bürgermeisters (gelber Stimmzettel)
Für die Wahl des Bürgermeisters haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen.
Wahl des Stadtrats (hellgrüner Stimmzettel)
Der Lindenberger Stadtrat hat 24 Sitze. Sie dürfen also 24 Stimmen vergeben.
Sie können Personen von verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren.
Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern bis zu höchstens drei Stimmen geben. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.
Eine Liste kann auch als Ganzes per Listenkreuz gewählt werden.
Wahl des Landrats (hellblauer Stimmzettel)
Für die Wahl des Landrats haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen.
Wahl des Kreistags (weißer Stimmzettel)
Bei der Kreistagswahl dürfen Sie 60 Stimmen vergeben. Hier ist wie bei der Stadtratswahl das Panaschieren, Kumulieren oder auch ein Listenkreuz möglich.
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden - sobald sie aus den einzelnen Stimmbezirken eintreffen - am Wahlabend ab 18.00 Uhr im Foyer des Löwensaals als Slideshow auf einer Großleinwand präsentiert. Der Wahlleiter wird dort noch am Wahlabend das vorläufige Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters und Stadtrats bekannt geben. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden dann auch auf der Homepage der Stadt Lindenberg hier auf dieser Seite eingestellt und es erfolgt ein Aushang im Rathaus der Stadt Lindenberg.
Ergebnis
Bundestagswahl 2025
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (12. Januar 2025) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Der Wahlbenachrichtigungsbrief sollte allen Stimmberechtigten in der Stadt bis spätestens 02.02.2025 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de
Wahlbenachrichtigung verloren?
Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
Briefwahl
Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Antrag im Internet
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 17.02.2025 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- QR-Code
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Per E-Mail
Sie schreiben eine E-Mail an buergerbuero@lindenberg.de
Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
- Persönlich vor Ort
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag 21.02.2025, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 14.02.2025 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.
Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 22.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-Briefwahlunterlagen erhalten.
Am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.
Wie wird gewählt?
Auf Ihrem Stimmzettel haben Sie zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme, damit wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag.
Zweitstimme, damit wählen Sie die Landesliste einer Partei. Diese Stimme entscheidet, wie viele Sitze die Parteien bekommen.
Ergebnis
Europawahl 2024
Allgemeine Informationen
In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltag für die Europawahl festgelegt.
Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Ergebnis
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- für die Landtagswahl: seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
- für die Bezirkswahl: gilt das entsprechend, hier ist aber der 3-monatige Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben notwendig
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (27.08.2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de
Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
Briefwahl
Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 29. September 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - Formular auf der Wahlbenachrichtigung
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - QR-Code
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - Per E-Mail
Die schreiben eine E-Mail an buergerbuero@lindenberg.de
Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post. - Persönlich vor Ort
Die können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag 06.10.2023, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, und diese nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die letzte Möglichkeit Ersatz-Briefwahlunterlagen zu erhalten besteht am Samstag, 07.10.2023 von 10.00 – 12.00 Uhr im Wahlamt.
Am Sonntag, 08.10.2023 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.
Wie wird gewählt?
Für die Landtagswahl erhalten Sie einen kleinen weißen und einen großen weißen Stimmzettel.
Für die Bezirkswahl erhalten Sie einen kleinen blauen und einen großen blauen Stimmzettel.
Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme.
Ergebnis
Leiterin Bürgerbüro
Maria Lechermann
08381 803-15
08381 803-615
Rathaus Erdgeschoß