Ehrenamtsauszeichnung

Das Lindenblatt

Gerade auf kommunaler Ebene ist das Ehrenamt ein Grundpfeiler des Zusammenlebens. Die Stadt hat zur Würdigung von ehrenamtlichem Engagement eine besondere Auszeichnung geschaffen: das Lindenblatt.

Altbundespräsident Roman Herzog
„Gemeinsinn, freiwilliges Engagement für andere, für die Allgemeinheit, das ist so etwas wie der Gradmesser für die moralische Temperatur in einer Gesellschaft.”

Auszug aus den Leitlinien über Auszeichnungen und Ehrungen der Stadt Lindenberg i. Allgäu: 

  • Mit dem Lindenblatt werden ehrenamtlicher Einsatz und Engagement im Vereinsleben ausgezeichnet. Es kann an Personen und Personengruppen verliehen werden, die sich langjährig, nachhaltig, in besonderer Weise und besonderem Maße für gesellschaftliche Belange, soziale Zwecke, sowie im sportlichen, wirtschaftlichen, kulturellen Bereich zum Wohl der Stadt Lindenberg i. Allgäu und ihrer Bürger eingesetzt haben.
  • Des Weiteren können herausragende einmalige Leistungen gewürdigt werden, die von großer Bedeutung für die Stadt Lindenberg i. Allgäu oder das Gemeinwesen sind. Hierzu zählt auch bemerkenswerte Zivilcourage.
  • Ferner ist die Würdigung eines zeitlich befristeten, projektorientierten und beispielgebenden Engagements mit entsprechender Nachhaltigkeit möglich.
  • Die Ehrung kann von Organisationen, Vereinen oder Einzelpersonen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Stadt Lindenberg i. Allgäu einzureichen und mit Darstellung der besonderen Leistungen und Verdienste zu begründen. Die Entscheidung trifft der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung.
  • Die Verleihung des Lindenblattes ist auf fünf Stück pro Jahr limitiert. Die Überreichung findet einmal jährlich im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Die Geehrten erhalten über die Verleihung eine Urkunde.
  • Das Lindenblatt ist eine Ehrennadel in Form eines stilisierten Lindenblattes. Sie trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Umschrift: „Für Verdienste im Ehrenamt“ und besteht aus legiertem Silber.
  • Das Lindenblatt wird nicht verliehen, sofern das Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz Anwendung findet.

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Ihr Ansprechpartner

Leiter Hauptamt

Michael Schlachter

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