Elektronische Wohnsitzanmeldung

Bei der elektronischen Wohnsitzanmeldung müssen Sie nicht mehr zu uns ins Rathaus kommen

 

 

Wichtige Hinweise:

Um die elektronische Wohnsitzanmeldung vornehmen zu können benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung sowohl für einen Zuzug nach Lindenberg als auch für einen Umzug innerhalb Lindenbergs.

Zieht, bei gemeinsamem Sorgerecht, ein Elternteil mit den Kindern in eine andere Stadt, benötigt er die Zustimmung des anderen Elternteils.

Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.
 

Wohnungsgeberbestätigungen

Wird eine Wohnung neu bezogen, besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber hat bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen.

Hier habe Sie die Möglichkeit die Wohnungsgeberbestätigung für Vermieter und Eigentümer herunterzuladen.

Wir freuen uns auf Sie!

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