Vaterschaftsanerkennung

Das Wichtigste in Kürze

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Das muss öffentlich beurkundet werden.

Voraussetzungen
  • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
  • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
  • Jeder Beteiligter und jede Beteiligte ist persönlich anwesend.
Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Hinweis: Manchmal benötigen Sie weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

Verfahrensablauf und Zuständigkeit

Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber dem Standesamt erklären.

Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.

Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.

Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über

  • die Anerkennung der Vaterschaft und
  • die Zustimmungserklärung der Mutter.

Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen.

Zuständige Stelle

  • jedes Amtsgericht
  • jeder Notar
  • das örtliche Standesamt
  • das örtliche Jugendamt
Gebühren

Kostenfrei

Kontakt

Standesamt

NN

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