Sie müssen die Anerkennung der Vaterschaft gegenüber dem Standesamt erklären.
Die Mutter des Kindes muss der Anerkennung zustimmen.
Hinweis: Sie und die Mutter Ihres Kindes können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zusammen oder getrennt erklären.
Nach der Beurkundung erhält das Standesamt des Geburtsortes des Kindes beglaubigte Kopien über
- die Anerkennung der Vaterschaft und
- die Zustimmungserklärung der Mutter.
Wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt haben, wird Ihr Name in die Geburtsurkunde eingetragen.
Zuständige Stelle
- jedes Amtsgericht
- jeder Notar
- das örtliche Standesamt
- das örtliche Jugendamt