Das Wichtigste in Kürze
Werden Geld- oder Sachspenden für gemeinnützige Zwecke wie Schulen, Kindergärten, Kunst und Kultur u.v.m. an die Stadt oder städt. Einrichtungen getätigt, entscheidet der Stadtrat, ob diese angenommen werden dürfen. Auf Wunsch werden Spendenquittungen ausgestellt.