Das Wichtigste in Kürze
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, benötigt einen Reisepass.
Bitte beachten Sie:
Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils vorlegt.