Das Wichtigste in Kürze
Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind (§1 PAuswG).
Bitte beachten Sie:
- Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt und müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen.
- Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines neuen Personalausweises möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Information bei Minderjährigen.