Hundesteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesatzung erlassen. Die angemeldeten Hunde sind mit "Hundemarken" gekennzeichnet

Online-Anträge
Hundesteuersatzung

In der Hundesteuersatzung können Sie die Regelung für die Stadt Lindenberg nachlesen

Mehr erfahren
An - und Abmeldung Hund Antrag Papierform
Gebühren

Die Gebühren können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden oder einen Gesprächstermin abstimmen.

Kontakt

Steuern

Werner Stetter

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