Hausnummern

Das Wichtigste in Kürze

Die Hausnummerierung wird von der Stadt Lindenberg vorgenommen. Der Eigentümer ist verpflichtet, sein Haus mit der zugeteilten Hausnummer von der Straße aus erkennbar zu versehen und diese in lesbarem Zustand zu erhalten.

Die Hausnummerierung spielt neben der Postzustellung gerade auch für Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst, ärztliche Versorgung) eine wichtige Rolle.

Bei Einsätzen der Rettungskräfte kann das Auffinden eines Grundstücks / Gebäudes erheblich verzögert werden, wenn das Haus nicht mit der Hausnummer versehen ist oder diese nicht ausreichend erkennbar ist.

Rechtliche Grundlagen
Beschreibung
  • Die Grundstückeigentümer sind verpflichtet, ihr Grundstück mit der von der Stadt Lindewnberg festgesetzten Hausnummer zu versehen.
  • Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes.
  • Im Fall einer Umnummerierung muss der Eigentümer auch die Kosten des neuen Nummernschildes tragen.
  • Die Nummerierungspflicht besteht für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Kontakt

Bauverwaltung und Friedhofswesen

Nadine Gmeiner

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