Gaststättenrechtliche Gestattung

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie aus einem besonderen Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vorrübergehend betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung. Diese wird nur dann benötigt, wenn an Ihrer Veranstaltung/Vergnügung ein Alkoholausschank stattfinden soll. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Bitte beachten Sie:

  • Beantragung mindestens eine Woche zuvor
  • Muss vom Antragsteller bzw. vom Vorstand unterschrieben werden
Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort). Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn der Antragsteller Inhaber einer Reisegewerbekarte ist.

Gebühren

Die Gestattung kostet für Gewerbebetreibende 43,00 Euro und für Privatpersonen und Vereine 30,00 Euro. Für Blaulichtorganisationen erhebt die Stadt Lindenberg i. Allgäu keine Gebühren.

Formular

Kontakt

Sicherheitsrecht / Ordnungsrecht

Marcel Welte

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.