Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie aus einem besonderen Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe vorrübergehend betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung. Diese wird nur dann benötigt, wenn an Ihrer Veranstaltung/Vergnügung ein Alkoholausschank stattfinden soll. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.
Bitte beachten Sie:
- Beantragung mindestens eine Woche zuvor
- Muss vom Antragsteller bzw. vom Vorstand unterschrieben werden