Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 01.01.2012 müssen alle Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Pflicht zur Überprüfung der Führungszeugnisse auf einschlägige Gewalt- und Missbrauchsstrafen betrifft nun nicht mehr nur hauptamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit wie etwa an Schulen und Kindertagesstätten, sondern auch Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden. Damit die Vereinsvorstände entlastet werden, haben sich die Stadt Lindenberg, das Jugendamt beim Landratsamt Lindau und die betroffenen Lindenberger Vereine darauf verständigt, dass die Überprüfung der Führungszeugnisse durch den Bürgermeister oder einem vertrauenswürdigen Verwaltungsmitarbeiter erfolgt.
Alle Informationen zu diesem Themenbereich und ein Antragsformular zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes Lindau.