Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt man am zweckmäßigsten bei
- den Rentenversicherungsträgern
- ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie
- ihren Versichertenältesten
- dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.
Diese stellen auch die jeweils erforderlichen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Aber auch bei allen anderen – unzuständigen – Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse) sowie für Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei den dortigen amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge wirksam – d.h. fristwahrend – gestellt werden. Diese Stellen sind verpflichtet, die Anträge unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.