Rentenanträge, Kontenklärungen

Das Wichtigste in Kürze

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Wo wird der Antrag gestellt?

Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt man am zweckmäßigsten bei

  • den Rentenversicherungsträgern
  • ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie
  • ihren Versichertenältesten
  • dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Versicherungsamt bei der Kreisverwaltung (Landratsamt) oder bei der Stadtverwaltung oder bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.

Diese stellen auch die jeweils erforderlichen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen – unzuständigen – Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse) sowie für Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei den dortigen amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge wirksam – d.h. fristwahrend – gestellt werden. Diese Stellen sind verpflichtet, die Anträge unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.

Voraussetzungen

Erfüllung der Beschäftigungszeiten für die jeweilige Altersrente.

Terminvereinbarung bei allen zuständigen Stellen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für jede Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steueridentitätsnummer
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • Falls Sie Kinder haben, von jedem eine Geburtsurkunde
  • Falls Sie eine Betriebsrente erhalten, die Adresse dieser Stelle

Je nach Rentenart benötigen Sie noch weitere Unterlagen. Dies wird mit Ihnen bei der Terminvereinbarung besprochen.

Gebühren

gebührenfrei

Fristen

Die Antragstellung sollte 3 Monate vor Rentenantritt erfolgen. Um dies zu gewährleisten sollten Sie sich rechtzeitig (ca. 4 Monate vor Rentenantritt) mit der Stelle in Verbindung setzten, bei der Sie den Rentenantrag stellen möchten.

Kontakt

Bürgerbüro

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