Das Wichtigste in Kürze
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses. Empfänger von sog. Transferleistungen ( z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Anträge auf Wohngeld sind bei den Gemeinden einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt, für den Wohngeld beantragt wird.
Den Antrag auf Wohngeld bzw. Lastenzuschuss erhalten Sie im Bürgerbüro.