Schwerbehindertenausweis

Das Wichtigste in Kürze

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt stellen auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis (Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro).

Voraussetzungen

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50 %) durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt

Benötigte Unterlagen
  • Lichtbild
  • Personalausweis oder Reisepass
Gebühren

gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

Kontakt

Bürgerbüro

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