Das Wichtigste in Kürze
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt stellen auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis (Anträge erhalten Sie im Bürgerbüro).