Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt in den Grundzügen die langfristig geplanten Entwicklungsziele der Stadt Lindenberg im Allgäu dar und erfasst das gesamte Stadtgebiet.

Im Flächennutzungsplan werden insbesondere dargestellt:

  • Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Sonderbauflächen)
  • Gemeindebedarfsflächen (Einrichtungen, die kirchlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Zweck dienen)
  • Verkehrsflächen
  • Versorgunganlagen
  • Grünflächen
  • Flächen für die Landwirtschaft
  • Wald
Flächennutzungsplan
Allgemeine Beschreibung

Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden aufgestellt. Sie beinhalten die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen.

Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheidet ihn von Bebauungsplänen (vgl. auch Stichwort "Bebauungspläne"), die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

Im Flächennutzungsplan werden z. B. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen dargestellt. Daneben enthält der Plan Hinweise auf bestehende auf fachgesetzlichen Bestimmungen beruhende Planungen, die sich auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde auswirken. Dem Flächennutzungsplan ist eine Begründung beizufügen. In der Begründung sind die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans und in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes darzulegen.

Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Flächennutzungspläne können erst in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der zuständigen Behörde genehmigt worden sind.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Leiter Stadtbauamt

Jan-Michael Schmiz

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