Erbbaurecht

Das Wichtigste in Kürze

Das Erbbaurecht ist das Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung des Erbbauzinses auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben.

Dies betrifft bei der Stadt Lindenberg Erbbaurechtsverträge über städt. Grundstücke.

Kontakt

Gebäudemanagement / Liegenschaftsverwaltung

Tanja Koch

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