Das Wichtigste in Kürze
Bei einer amtlichen Beglaubigung von Dokumenten bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original-Dokument identisch ist.
Bei einer Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.
Bitte beachten Sie:
- Für den Bereich des Erb- und Familienrechts sowie bei Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten benötigen sie eine notarielle Beglaubigung.
- Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden) können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.