Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften

Das Wichtigste in Kürze

Bei einer amtlichen Beglaubigung von Dokumenten bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original-Dokument identisch ist.
Bei einer Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

Bitte beachten Sie:

  • Für den Bereich des Erb- und Familienrechts sowie bei Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten benötigen sie eine notarielle Beglaubigung.
  • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden) können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
  • Originaldokument
  • Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
  • Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich
Gebühren
  • Beglaubigung pro Dokument: 5,00 Euro
  • Beglaubigung pro Dokument mit einer anderen Sprache:10,00 Euro
  • Beglaubigung zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger oder für das Arbeitsamt (beispielsweise zu Rentenzwecken) → gebührenfrei
Zahlungsmöglichkeit
  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte) ab 10,00 Euro möglich

    Kontakt

    Bürgerbüro

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