Bauantrag; Baugenehmigung

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung beantragt. Die Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Lindau) überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung. 

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des städtischen Einvernehmens dem Landratsamt (als untere Bauaufsichtsbehörde) vor.

Wir weisen auf folgende Bearbeitungsfrist hin:

*** Bauanträge und Bauvoranfragen müssen mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Bau- und Umweltausschusssitzung eingereicht werden, um behandelt zu werden. Die Einreichung digitaler Pläne als PDF per E-Mail reicht nicht aus. Entscheidend für die Behandlung ist der Eingangsstempel auf dem förmlich eingereichten Bauantrag (5-fach) in Papierform. ***

Das Landratsamt entscheidet nach Überprüfung des Bauantrags sodann über die Erteilung der Baugenehmigung.

Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie direkt beim Landratsamt oder unter diesem Link: www.landkreis-lindau.de

Fristen
  • Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
  • Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
Benötigte Unterlagen
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen

Kontakt

Bauleit- / Stadtplanung / Bauverwaltung / Baurecht

Andreas Sutter

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