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Stadt Lindenberg

Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen

Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen besonders gesichert werden. Die für die Baustelle verantwortlichen Bauunternehmer müssen sich an die Straßenverkehrsbehörde vor dem Beginn der Arbeiten wenden und die notwendige Baustellenabsicherung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anordnen lassen. Bei halbseitigen Sperrungen werden Regelpläne mit bei gelegt und bei Vollsperrungen werden Umleitungspläne erstellt.
Weiterhin sind die Unternehmer verpflichtet, diese Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zu befolgen und, soweit der Betrieb von Lichtzeichenanlagen angeordnet ist, diese zu bedienen.

 

Bitte beachten Sie:

Für Baumaßnahmen an und in den Straßen

  • Hauptstraße (außer im Bereich Tempo 20 km/h)
  • Pfänderstraße
  • B 308
  • Sedanstraße
  • Goßholzer Straße
  • Goßholz
  • Staufner Straße
  • Marktstraße (außer im Bereich Tempo 30 km/h)
  • Blumenstraße
  • Bismarckstraße

ist das Landratsamt Lindau (Bodensee) zuständig.

  • Welche Beschilderung zur Sicherung einer Baustelle notwendig ist, bestimmt sich anhand der besonderen örtlichen und verkehrlichen Umstände im Einzelfall.
  • Die Anordnungen bezüglich der Einrichtung und Sicherung der Baustellen mittels Beschilderung müssen sich vor allem am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Dies gilt für die Sicherungsmaßnahmen ebenso wie die durch die Baustelle hervorgerufene (verkehrliche) Belastung Dritter.
  • Unter anderem sind die Belange von Anliegern, die im besonderen Maße auf die Nutzung der Straße angewiesen sind, in die Abwägung einzubeziehen. Das gilt vor allem dann, wenn Gewerbebetriebe betroffen sind. Arbeitsstellen sind deshalb vom Unternehmer so zu planen, dass ihre Dauer und räumliche Ausdehnung die Verkehrsabwicklung möglichst wenig erschweren.
  • Ist der Straßenraum vorübergehend für die Baustelle nicht notwendig oder lassen die Umstände zeitweise Erleichterungen für den Verkehr zu, dann muss dies berücksichtigt werden. Arbeiten an verkehrsreichen Straßen sollen nach Möglichkeit in verkehrsschwachen Zeiten ausgeführt werden.
  • Bei räumlich längeren Arbeitsstellen ist darauf zu achten, dass - entsprechend dem Baufortschritt - die für den Verkehr wirksame Baustellenlänge und -breite möglichst gering gehalten werden. Zur Gestaltung der notwendigen Beschilderung und der Abstimmung weiterer Maßnahmen stehen den Straßenverkehrsbehörden bundeseinheitlich die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zur Seite.
  • Darin sind unter anderem Verkehrszeichenpläne für Baustellen auf innerörtlichen Straßen, Landstraßen und Autobahnen enthalten.
  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • RSA-Schulungszertifikat des Bauleiters
  • Verkehrszeichenplan
  • weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan

Im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.

Anordnung zur Beschilderung 10,20 € bis 767,00 €

Überweisung

Ann-Kathrin Straschek
Verkehrswesen