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Stadt Lindenberg

Politik & Wahlen

Stadtratssitzungen

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus dem Ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Seine Wahlzeit beträgt sechs Jahre.

Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse finden in der Regel im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Die Sitzungstermine mit Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse finden Sie in unserem Ratsinfosystem. 

Gerne laden wir Sie auch ein, die Stadtratssitzungen persönlich und “live” im Lindenberger Rathaus zu erleben!

Sitzungsnewsletter

Wenn Sie sich besonders für Stadtpolitik interessieren, bieten wir Ihnen einen Extra-Service an. Mit unserem “Sitzungsnewsletter” informieren wir Sie regelmäßig über anstehende Sitzungen.

Stadtratsmitglieder

Lernen Sie die Mitglieder des Lindenberger Stadtrates kennen und erfahren Sie, in welchen Ausschüssen sie vertreten sind.

Referenten und Beauftragte

Der Stadtrat kann einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabenbereiche zuteilen. Sie fungieren dann als Referentinnen bzw. Referenten.

Außerdem können Personen, die nicht dem Stadtrat angehören, als Beauftragte bestellt werden. Beauftragte sind in ihrem Bereich Ansprechpartner der Bürger, beraten städtische Gremien und die Verwaltung, sprechen Empfehlungen aus und regen Maßnahmen an.

Für die Wahlperiode 2026 – 2032 wurden
Stadtrat Dr. Sascha Hunner als Kulturreferent und
Stadtrat Richard Frommknecht als Sportreferent bestellt.

Der Jugendbeirat setzt sich zusammen aus:

Stadträtin Melanie Brinz
Stadträtin Anne-Carolin Huber
Stadträtin Nicole Dempfle
Stadträtin Claudia Pietschmann
Stadtrat Markus Mader 
Stadträtin Miriam Vossenkuhl

 

Der Gesundheitsbeirat setzt sich zusammen aus:

Stadtrat Dr. Raimund Bischof (Vorsitzender)
Stadtrat Dr. Werner Hofstetter
Stadtrat Dr. Sascha Hunner
Stadtrat Ludwig Gehring
Stadträtin Diana Scholz
Stadtrat Christian Thomas
Stadträtin Miriam Vossenkuhl

 

Frau Lucia Giray ist vom Stadtrat für das Amt der Senioren- und Behindertenbeauftragten bestellt. Stellvertretende Senioren- und Behindertenbeauftragte ist Frau Dr. Carolin Roder. Beide sind per E-Mail unter bzw. zu erreichen. Telefonisch ist Frau Giray über die Telefonnummer 0173/1954574 zu erreichen, Frau Dr. Roder über die Telefonnummer 0175/7111757.

 

 

Bürgerbeteiligung

Hier hat der Bürger das Wort: bei den Bürgerfragestunden im Stadtrat, bei einer persönlichen Bürgersprechstunde oder einmal im Jahr bei der Bürgerversammlung. Darüber hinaus gibt es zu großen Projekten immer auch partizipative Diskussionsrunden. 

Die Bürgerfragestunde findet einmal im Monat zu Beginn der regulären öffentlichen Stadtratssitzung (vor Eintritt in die Tagesordnung) statt.

Sie können Fragen zu allen öffentlichen Bereichen des Stadtgeschehens stellen, die dann vom Bürgermeister oder von den Amtsleitern beantwortet werden. Eine Diskussion ist damit jedoch nicht verbunden. Auch werden die Fraktionen nicht in die Beantwortung einbezogen, weil sie keine Möglichkeit der Abstimmung untereinander haben. Die Fraktionen freuen sich aber über einen direkten Austausch. Auch Anregungen und Vorschläge sind willkommen. 

Für Anliegen, die in einem direkten persönlichen Bezug stehen, sollten Sie die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters nutzen.

Fragen können mündlich oder schriftlich gestellt werden. Damit Sie bei der Vielzahl möglicher Themen auch eine umfassende Antwort erhalten empfiehlt es sich, die Frage vorab schriftlich einzureichen.


Schicken Sie uns eine E-Mail an: hauptamt@lindenberg.de

Der Erste Bürgermeister bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Anliegen im Rahmen der Bürgersprechstunde persönlich vorzubringen. Nicht selten lassen sich so Fragen rasch klären oder Probleme unbürokratisch lösen. Wenn Sie zur Bürgersprechstunde kommen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem Vorzimmer des Bürgermeisters (08381 803-11).

Der Erste Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung ein. In ihr werden aktuelle kommunale Themen erörtert und Informationen an die Bürgerschaft gegeben. Sie dient der Teilhabe aller Gemeindeangehörigen am städtischen Geschehen. Daher haben die Gemeindeangehörigen auch ein Rederecht.

Haushaltspläne

Ein wichtiges - wenn nicht das wichtigste - Instrument der Stadtpolitik sind die Haushaltspläne. Diese sind Grundlage für den Betrieb der Stadtverwaltung und die Stadtkämmerei erstellt diese jährlich. 

Nach Genehmigung des Haushalts durch den Stadtrat muss dieser durch die kommunale Rechtsaufsicht, das Landratsamt Lindau, rechtsaufsichtlich gewürdigt bzw. genehmigt werden. 

Erst danach werden Haushaltssatzung und Haushaltsplan veröffentlich und rechtskräftig. 

Jugendparlament

Jugendliche aus Lindenberg zeigten großes Interesse daran, sich politisch für ihre Stadt zu engagieren. Auch der Stadtrat zeigte sich sehr aufgeschlossen ein Jugendparlament zu etablieren. Das dritte Jugendparlament in Lindenberg besteht aus 14 Vertreterinnen und Vertreter der Lindenberger Schulen sowie aus in Lindenberg wohnhaften Auszubildenden.

Das Jugendparlament vertritt die Interessen der Jugendlichen der Stadt Lindenberg gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung. Es berät und unterstützt die Stadt in allen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen. Das sind beispielsweise auch Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten.

Wie der Stadtrat tagt auch das Jugendparlament regelmäßig in einer öffentlichen Sitzung, um der Bevölkerung einen Einblick in seine Arbeit zu geben.

Sitzungstermine 2026:

Mittwoch, 28.01.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Mittwoch, 25.03.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses 

Mittwoch, 24.06.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Mittwoch, 29.07.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Mittwoch, 30.09.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Mittwoch, 25.11.2026 um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses

Ramona Krause
Ansprechpartnerin Jugendparlament

Die Mitglieder des Jugendparlaments

Melinda Epp

Vorsitzende

Realschule

Sophie Schuhwerk

Stellv. Vorsitzende

Auszubildende

Natalie Kretschmer

Schriftführerin

Gymnasium

Nico Rösch

Stellv. Schriftführer

Auszubildender

Jakob Tourbier

Medienbeauftragter

Gymnasium

David Linder

Stellv. Medienbauftragter

Auszubildender

Rosanna Johler

Antonio-Huber-Schule

Elias Schellenbaum

Realschule

Greta Leonaviciute

Gymnasium

Meike Müller

Auszubildende

Lisa Heisele

Gymnasium

Niklas Ihler

Realschule

Michael Schneider

Auszubildender

Alina Straß

Mittelschule

Wahlen

Hier finden Sie alle Infos zu zukünftigen wie auch vergangenen Wahlen. 

Am 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Lindenberg i.Allgäu dürfen rund 9000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gehen. Bei uns werden gewählt:

  • Bürgermeister oder Bürgermeisterin
  • Stadtrat
  • Landrat oder Landrätin
  • Kreistag

 

Wer darf wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Lindenberg i.Allgäu wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder hier Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

 

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am Stichtag 25. Januar 2026 

(42. Tag vor der Wahl) Ihren Hauptwohnsitz in Lindenberg i.Allgäu haben, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl in Lindenberg i.Allgäu eingetragen.

 

 

Wahlbenachrichtigung


Die Wahlbenachrichtigung sollte an alle Stimmberechtigten in der Stadt bis spätestens 15. Februar 2026 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden unter der Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail: buergerbuero@lindenberg.de

 

Wahlbenachrichtigung verloren?

Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.

 

Briefwahl

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 verschickt werden dürfen. Beantragen können Sie diese jedoch sofort nachdem Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Antrag im Internet 
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 03.03.2026 11.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • QR-Code
    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Persönlich vor Ort

    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag 06.03.2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 03.03.2026 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.

Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 07.03.2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-briefwahlunterlagen erhalten.

Am Sonntag, 08.03.2026 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.

 

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Alle Wahlbriefe müssen bis zum 08. März 2026, 18.00 Uhr bei der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingegangen sein. Der Briefkasten am Rathaus wird um 18.00 Uhr nochmals geleert.
Briefwahlunterlagen können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden.

 

Wahlzeit- und -ort
Wahlzeit ist am Sonntag, 08.03.2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Alle Wahllokale für die insgesamt 8 Stimmbezirke befinden sich in der Grundschule, Marktstraße 12. Für Menschen mit Handicap gibt es einen barrierefreien Zugang in das Grundschulgebäude vom Antoniusplatz aus gegenüber der Aureliuskirche. Mit dem Aufzug erreichen Sie problemlos die Wahllokale im 1. und 2. Obergeschoss.

 

Stimmzettel und Stimmenzahl

Wahl des Bürgermeisters (gelber Stimmzettel)
Für die Wahl des Bürgermeisters haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen.

 

Wahl des Stadtrats (hellgrüner Stimmzettel)
Der Lindenberger Stadtrat hat 24 Sitze. Sie dürfen also 24 Stimmen vergeben.

Sie können Personen von verschiedenen Parteien und Wählergruppen ankreuzen. Das ist das sogenannte Panaschieren.

Außerdem können Sie einzelne Personen besonders unterstützen und ihnen nicht nur eine Stimme, sondern bis zu höchstens drei Stimmen geben. Das ist das sogenannte Kumulieren oder Häufeln.

Eine Liste kann auch als Ganzes per Listenkreuz gewählt werden.

Mit unserem Probestimmzettel können Sie testweise Ihre Stimmen vergeben, dabei panaschieren und kumulieren und sehen am Ende, ob der Stimmzettel gültig wäre.

 

Wahl des Landrats (hellblauer Stimmzettel)
Für die Wahl des Landrats haben Sie eine Stimme und dürfen daher nur eine Person ankreuzen. 

 

Wahl des Kreistags (weißer Stimmzettel)
Bei der Kreistagswahl dürfen Sie 60 Stimmen vergeben. Hier ist wie bei der Stadtratswahl das Panaschieren, Kumulieren oder auch ein Listenkreuz möglich. 

 

Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden - sobald sie aus den einzelnen Stimmbezirken eintreffen - am Wahlabend ab 18.00 Uhr im Foyer des Löwensaals als Slideshow auf einer Großleinwand präsentiert. Der Wahlleiter wird dort noch am Wahlabend das vorläufige Ergebnis für die Wahl des Bürgermeisters und Stadtrats bekannt geben. Die vorläufigen Wahlergebnisse werden dann auch auf der Homepage der Stadt Lindenberg hier auf dieser Seite eingestellt und es erfolgt ein Aushang im Rathaus der Stadt Lindenberg. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (12. Januar 2025) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.
 

Wahlbenachrichtigung

Der Wahlbenachrichtigungsbrief sollte allen Stimmberechtigten in der Stadt bis spätestens 02.02.2025 zugestellt sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail:
 

Wahlbenachrichtigung verloren?

Die Wahlbenachrichtigung wird kein zweites Mal ausgestellt. Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.
 

Briefwahl

Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Antrag im Internet 
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 17.02.2025 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.

    Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
     
  • QR-Code
    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code eingedruckt mit dem Sie die Briefwahlunterlagen beantragen können. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
     
  • Per E-Mail
    Sie schreiben eine E-Mail an

    Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
     

  • Persönlich vor Ort
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch abholen. Bringen Sie dazu bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können die Unterlagen sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
    Briefwahlunterlagen können bis Freitag 21.02.2025, 15:00 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir, schriftliche Anträge ab 14.02.2025 nur noch persönlich im Wahlamt zu stellen.

 

Falls Sie bereits beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können Sie letztmalig am Samstag, 22.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Wahlamt Ersatz-Briefwahlunterlagen erhalten.
Am Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr können nur noch Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.


Wie wird gewählt?

Auf Ihrem Stimmzettel haben Sie zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Erststimme, damit wählen Sie eine Person aus Ihrem Wahlkreis direkt in den Bundestag.
 

Zweitstimme, damit wählen Sie die Landesliste einer Partei. Diese Stimme entscheidet, wie viele Sitze die Parteien bekommen.

In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltag für die Europawahl festgelegt.

Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i.Allgäu am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i.Allgäu eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Lindenberg i.Allgäu wählen wollen und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen beachten, dass sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Stadt Lindenberg i.Allgäu stellen müssen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

 

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Lindenberg i.Allgäu.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. 

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

 

Briefwahl beantragen

Sie haben mehrere Möglichkeiten die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  1. Online beantragen
    Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 29.  April ganz bequem online auf unserer Homepage beantragen. Die Onlinebeantragung ist bis zum 31.05.2024 möglich.
  1. Per Post beantragen
    Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern möchten, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. 

  2. Persönlich abholen
    Sie können die Briefwahlunterlagen ab Mitte Mai 2024 persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich. 

 

Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind,
  • für die Landtagswahl: seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten
  • für die Bezirkswahl: gilt das entsprechend, hier ist aber der 3-monatige Aufenthalt im Regierungsbezirk Schwaben notwendig
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i. Allgäu zum Stichtag (27.08.2023) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i. Allgäu eingetragen.

 

Wahlbenachrichtigung

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen bis spätestens 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes. Wer bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend im Bürgerbüro melden: Tel. 08381/803-17 oder -18 oder per E-Mail:

 

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Sie können trotzdem zum Wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen.

 

Briefwahl

Sie haben mehrere Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online beantragen 
    Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Dies ist bis zum 29. September 09.00 Uhr möglich. Die Briefwahlunterlagen bekommen Sie mit der Post.
  • Formular auf der Wahlbenachrichtigung
    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag für die Briefwahl. Diesen können Sie ausgefüllt und unterschrieben an

Unsere Partnerstädte

Lindenberg ist über zwei offizielle Städtepartnerschaften den Kulturen in der Ferne verbunden. Die vielfältigen Begegnungen zwischen den Städten verlaufen auf Verwaltungsebene sowie durch einen lebendigen Austausch der Vereine im Bereich des Sports und der Kultur. Auch die Lindenberger Schulen partizipieren an den Städtepartnerschaften und beleben diese durch einen regelmäßigen Schüler- und Jugendaustausch.

Städtepartnerschaften Lindenberg e.V.

Der Verein Städtepartnerschaften Lindenberg ist ein wichtiger Eckpfeiler der Städtepartnerschaften. Durch seine Mitglieder und deren Engagement wird die Städtepartnerschaft regelmäßig mit Leben erfüllt und ein freundschaftlicher Austausch gefördert.

 

Kontakt:

1. Vorsitzender Thomas Tham

Hirschbergstr.5, 88161 Lindenberg i. Allgäu

Tel: 08381 - 81785

E-Mail: pvl@web.de

Webseite: https://partnerstaedte-lindenberg.de

 

Städtepartnerschaft mit Vallauris Golfe-Juan

Die Partnerschaftsurkunde mit der südfranzösischen Stadt Vallauris Golfe-Juan wurde am 09.05.1999, dem Europatag unterzeichnet. Inzwischen entwickelte sich ein intensiver Austausch der Vereine, vor allem im musikalischen und sportlichen Bereich.

Im Jahr 2019 jährt sich die Besiegelung unserer „Jumelage“ mit Vallauris Golfe-Juan bereits zum zwanzigsten Mal. Ein Grund mehr die Freundschaft und Verbundenheit beider Städte an zwei Festwochenende zu feiern. Lindenberg empfing die französischen Gäste am ersten Maiwochenende vom 3. bis 5. Mai 2019. Der Gegenbesuch in Südfrankreich mit einer Delegation von nahezu 100 Lindenbergern fand am 3. bis 6. Oktober 2019 statt.

Städtepartnerschaft mit Saline, Michigan

Im Rahmen des Besuchs zahlreicher Bürger und Repräsentanten aus Saline fand am 16.07.2004 auf dem Stadtplatz der große Festakt zur Besiegelung der Städtepartnerschaft statt. Grundpfeiler dieser Partnerschaft ist ein reger Schüleraustausch zwischen der High-School Saline und dem Gymnasium Lindenberg. Zudem besuchen sich im Wechsel jeweils größere Gruppen aus der Bürgerschaft.