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Stadt Lindenberg

Behindertenportal

Behindertenbeauftragte

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu setzt sich für Menschen mit Behinderungen ein und kümmert sich darum, dass Barrierefreiheit in möglichst vielen Bereichen erreicht wird. Die Behinderten- und Seniorenbeauftragte der Stadt Lindenberg arbeitet gemeinsam mit ihrer Stellvertreterin mit den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt zusammen, um die Stadt behindertengerechter zu gestalten.

Solche Bereiche sind: Freie Zugänglichkeit der Geschäfte, Arztpraxen und anderer Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen, Parkmöglichkeiten und vieles mehr.

Dr. Carolin Roder
Behindertenbeauftragte
Lucia Giray
stellv. Behindertenbeauftragte

Informations- und Beratungsservice

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) ist darauf bedacht, dass der bundeseinheitlich genormte Euro-WC-Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, Blinde, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa leiden und Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG", "B", "H", oder "Bl" oder das Merkzeichen "G" und 70 % aufwärts, 80, 90 oder 100 % enthalten ist.

Um Missbrauch zu vermeiden, muss bei der Bestellung des EURO-Schlüssels eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ein ärztlicher Nachweis an den BSK e.V. (Fax-Nr.: 06294 428179) gesandt werden.

Den Euro-WC-Schlüssel können Sie in Lindenberg bei den öffentlichen Toiletten im Rathaus am Stadtplatz und am Busbahnhof in der Bismarckstraße einsetzen.

Ein Schwerbehindertenausweis kann beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales beantragt werden. Antragsformulare hierfür erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Lindenberg.

Behindertenparkplätze, die mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet sind, dürfen nur von Personen benutzt werden, die einen Parkausweis für Schwerbehinderte besitzen. Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ergeben sich im Einzelnen aus den Unterlagen, die mit der Parkberechtigung zusammen ausgehändigt werden. Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen.

Bringen Sie zur Beantragung bitte auch ein Passbild mit. Der Parkausweis ist gebührenfrei.

Den Antrag können Sie bei uns im Bürgerbüro stellen.

Viele praktische Tipps für Menschen mit Behinderung finden Sie in der Broschüre des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Die Broschüre erhalten Sie auch bei uns im Rathaus im Bürgerbüro.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags und Befreiung von der Rundfunkbei "RF", "Bl" – Anträge sind beim Bürgerbüro erhältlich oder Sie füllen den Antrag online beim Beitragsservice aus.

  • Austraße, Waldseeparkplatz
  • Austraße, am Waldseebad
  • Badstraße, am Ärztehaus
  • Bahnhofstraße, vor ehem. Postamt
  • Baumeister-Specht-Straße, vor Volksbank
  • Dr.-Otto-Geßler-Platz, vor Rotkreuzklinik
  • Hauptstraße, Platz am Mediterran
  • Heinrich-Brauns-Straße, am Stadtpark
  • Kreuzhofstraße, beim Müllermarkt
  • Museumsplatz, Museumsparkplatz bei Optenberg
  • Museumsplatz, Museumsparkplatz
  • Rathausstraße, vor Stadtpfarrkirche
  • Schillerstraße, Parkplatz
  • Schillerstraße, städtische Tiefgarage
  • Stadtplatz, oberer Stadtplatz am Rathaus
  • Stadtplatz, unterer Stadtplatz
  • Ried, Klinik der DRV-Schwaben