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Stadt Lindenberg

Personalausweis

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind (§1 PAuswG).

Bitte beachten Sie:

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Beantragung eines Personalausweises ist ab Geburt möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass der Personalausweis ungültig wird, wenn sich die Person so sehr verändert, dass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers nicht mehr gegeben ist.
  • Ab dem 6. Lebensjahr ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht.
    Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich.
  • Minderjährige, die 16 Jahre alt sind, gelten als allein antragsberechtigt.
  • Minderjährige unter 16 Jahren müssen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
    Achtung!! Es ist möglich, dass ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis oder Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis oder Reisepass bei der Abholung des Personalausweises unterschreibt.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor einem etwaigen Reiseantritt auf der Homepage des Auswärtigen Amtes, ob der Personalausweis für Ihr Reiseziel reicht, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
  • Die Abholung kann unter gewissen Umständen auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.

Sie können den Personalausweis grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde Ihrer Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen.

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis) soweit vorhanden
  • bei Erstbeantragung bei der Stadt die Geburts- oder Heiratsurkunde
  • aktuelles biometrisches Passbild nach den aktuellsten Lichtbildbestimmungen (QR-Code)
  • in Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

ca. 2-3 Wochen

 

Vorläufiger Personalausweis

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig.

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.

  • unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Einschalten / Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei
  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte)
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