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Stadt Lindenberg

Hundesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, eine Steuer für das Halten von Hunden zu erheben, wenn sie eine entsprechende örtliche Hundesatzung erlassen. Die angemeldeten Hunde sind mit "Hundemarken" gekennzeichnet.

Gebühren

Die Gebühren können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an uns wenden oder einen Gesprächstermin abstimmen.

Werner Stetter
Steuern