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Stadt Lindenberg

Führungszeugnis

Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt. Beantragen können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Wohnsitzgemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

  • Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden.
  • Ein Antrag auf ein Führungszeugnis kann erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres gestellt werden.
  • Der Antrag muss persönlich oder durch gesetzliche Vertreter (beispielsweise bei Minderjährigen) gestellt werden.
  • ggf. ist auch eine Online-Beantragung möglich
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann schriftlicher Vollmacht und dem Ausweisdokument der bevollmächtigten Person, durch einen Dritten überbracht werden.
  • Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.

Personalausweis oder Reisepass

Als Bürger mir der deutschen Staatsangehörigkeit, benötigt das Führungszeugnis etwa 8-10 Werktage, bist es Ihnen zugestellt wird.

Als Bürger mit einer weiteren oder nur einer ausländischen Staatsangehörigkeit, benötigt das Führungszeugnis etwa 2-4 Wochen. 

13,00 Euro

  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte) ab 10,00 Euro möglich

§ 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

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