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Stadt Lindenberg

Eheschließungen

Eheschließung

Sie möchten heiraten?

Wir freuen uns, Sie auf dem Weg zu Ihrer Eheschließung begleiten zu dürfen.

Anmeldung der Eheschließung

Vor der Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Dabei prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung vorliegen und ob Ehehindernisse bestehen.

Die Anmeldung sollte grundsätzlich von beiden Verlobten persönlich beim Standesamt vorgenommen werden. Ist eine Person verhindert, kann sie die andere schriftlich bevollmächtigen. In besonderen Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Welches Standesamt für die Anmeldung zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. Haben die Verlobten unterschiedliche Wohnsitze, kann die Anmeldung bei einem der zuständigen Standesämter erfolgen.

Trauung in Lindenberg

Die Anmeldung der Eheschließung und die Trauung müssen nicht beim selben Standesamt stattfinden. Nach erfolgreicher Prüfung der Ehevoraussetzungen können Sie vor jedem Standesamt in Deutschland heiraten.

Unser Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für das Brautpaar sowie Gäste mit insgesamt bis zu etwa 25 Personen und schafft einen festlichen Rahmen für Ihre standesamtliche Trauung.

Gültigkeit der Anmeldung

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Mitteilung, dass kein Ehehindernis festgestellt wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann die Eheschließung innerhalb von sechs Monaten stattfinden. Erfolgt die Trauung nicht innerhalb dieser Frist, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Für Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich hierüber persönlich, unter Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses, bei uns im Standesamt.

Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Auskunft über die genaue Gebühr erhalten Sie bei uns im Standesamt.

Anja Feistle
Standesamt und Digitalisierung