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Stadt Lindenberg

Beglaubigungen

Bei einer amtlichen Beglaubigung von Dokumenten bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Original-Dokument identisch ist.
Bei einer Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt. Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.

 

Bitte beachten Sie:

  • Für den Bereich des Erb- und Familienrechts sowie bei Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung.
  • Von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden) können keine beglaubigten Kopien angefertigt werden. Diese Urkunden werden bei Bedarf vom Standesamt des Ereignisortes neu ausgestellt.
  • Originaldokument
  • Pass oder Personalausweis (im Original) von der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll.
  • Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich
  • Beglaubigung pro Dokument in deutscher Sprache: 5,00 Euro

    jede weitere Beglaubigung vom gleichen Dokument: 2,50 Euro

  • Beglaubigung pro Dokument mit einer anderen Sprache: 10,00 Euro

    jede weiter Beglaubigung vom gleichen Dokument: 5,00 Euro

  • Beglaubigung zur Vorlage bei einem Sozialversicherungsträger oder für das Arbeitsamt (beispielsweise zu Rentenzwecken) → gebührenfrei
  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte) ab 10,00 Euro möglich
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