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Stadt Lindenberg

Kommunale Wärmeplanung

Start der kommunalen Wärmeplanung in Lindenberg i. Allgäu

Die Stadt Lindenberg i. Allgäu ist gem. §4 Abs. 2 Satz 2 Wärmeplanungsgesetz - WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 für alle bestehenden Gemeindegebiete einen Wärmeplan nach Maßgabe dieses Gesetzes zu erstellen. Bestehende Wärme- oder Energienutzungspläne liegen nicht vor.

Daher hat der Stadtrat in der Sitzung am 24.11.2025 beschlossen, für das gesamte Stadtgebiet erstmalig eine Wärmeplanung durchzuführen. Mit der Kommunalen Wärmeplanung wurde das bifa Umweltinstitut GmbH, Augsburg, beauftragt. Am 12.01.2026 fand dazu der Auftakttermin statt. Die Erstellung wird rund ein Jahr dauern.

Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung auf dem Weg zu einer energieeffizienten Kommune. Sie weist aus, wie die Erzeugung und Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme schrittweise auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination dieser Quellen umgestellt werden kann. Ziel ist, den Pfad zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, resilienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Die Bearbeitung umfasst im Wesentlichen vier Schritte:

  1. Bestandsanalyse zu Wärmebedarf und Wärmeversorgung
  2. Analyse der Potenziale erneuerbarer Energien und zur Senkung des Wärmebedarfs
  3. Entwicklung von Zielszenarien
  4. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie (Maßnahmenkatalog)

Das Einbeziehen der Öffentlichkeit sowie von Experten und lokalen Fachakteuren ist ein wichtiges Element der Erarbeitung. So sind ein Workshop mit Fachakteuren und eine Konferenz mit Wissensträgern der Stadtverwaltung vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger werden in Informationsveranstaltungen voraussichtlich im Juli und im November 2026 informiert und einbezogen. Eine öffentliche Auslage des Kommunalen Wärmeplans im Entwurf, mit Möglichkeit zu Stellungnahmen, ist für den Herbst 2026 geplant.

Ein Kommunaler Wärmeplan hat keine Rechtsverbindlichkeit für einzelne Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen. Er begründet keine Pflicht zur Änderung der individuellen Wärmeversorgung eines Gebäudes. Maßgeblich für energetische Anforderungen an Gebäude bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Stadt Lindenberg wird an dieser Stelle sukzessive über den Planungsfortgang und über Zwischenergebnisse informieren.

Zwischenergebnis Eignungsprüfung

Auf Grundlage vorläufiger Informationen können im Rahmen einer vorgeschalteten Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG Teilgebiete des Stadtgebietes von einer detaillierten Analyse ausgeschlossen werden (sogenannte verkürzte Wärmeplanung). Ziel dieser Regelung ist eine Arbeitserleichterung. Das beauftragte bifa Umweltinstitut kommt zum Schluss, dass alle Ortsteile die Stadt Lindenberg flächendeckend untersucht werden sollten. Dies stellt eine konsistente Datenauswertung für das gesamte Stadtgebiet sicher. Die Option einer verkürzten Wärmeplanung wird nicht in Anspruch genommen.

Projektstand der KWP in Lindenberg