Weiter zur Navigation Weiter zum Inhalt
Stadt Lindenberg

Reisepass

Deutsche Staatsbürger sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 18 Jahre alt sind (§1 PAuswG).

Bitte beachten Sie:

  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Beantragung eines Reisepasses ist ab Geburt möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass der Reisepass ungültig wird, wenn sich die Person so sehr verändert, dass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Dokumenteninhabers nicht mehr gegeben ist.
  • Ab dem 6. Lebensjahr ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht.
    Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift Ihres Kindes erforderlich.
  • Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nachweisen. Dazu ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich.
    Achtung!! Es ist möglich, dass ein Erziehungsberechtigter mit Personalausweis oder Reisepass bei der Beantragung und der andere mit Personalausweis oder Reisepass bei der Abholung des Reisepasses unterschreibt.
  • Die Abholung kann unter Umständen auch durch eine andere Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen.

Sie können den Reisepass grundsätzlich nur bei der Passbehörde Ihrer Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache beantragen.

  • bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass beziehungsweise Kinderausweis) soweit vorhanden
  • bei Erstbeantragung bei der Stadt die Geburts- oder Heiratsurkunde
  • aktuelles biometrisches Passbild nach den aktuellsten Lichtbildbestimmungen (QR-Code)
  • in Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

ca. drei - sechs Wochen

Es besteht die Möglichkeit bei der Bundesdruckerei einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Bearbeitungszeit (Anstragstellung bis Aushändigung) beträgt im Idealfall etwa drei bis fünf Arbeitstage. Für die Expressbestellung wird ein zusätzlicher Aufpreis von 32 Euro fällig.

In dringenden Fällen, in denen nachweislich auch eine Express-Bestellung zu lange dauert, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.

  • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
  • vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate

Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über  24 Jahren: 70,00 Euro
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32,00 Euro Aufpreis
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
  • Barzahlung
  • Giro Card (EC-Karte)
Bürgerbüro
Rathaus