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Stadt Lindenberg

Anmeldung / Ummeldung / Abmeldung

Bei Bezug einer Wohnung in Lindenberg müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an- bzw. ummelden (auch als Zweit-/Nebenwohnsitz).

Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort erfolgt nur noch wenn Sie ins Ausland ziehen oder bei mehreren Wohnsitzen in Deutschland einen davon aufgeben, ohne eine neue Wohnung zu beziehen.

Diesen Vorgang können Sie auch bequem von zu Hause aus erledigen - siehe Online-Anträge.

  • An Ihrem vorherigen Wohnort müssen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie sich in Lindenberg anmelden.
  • Bei mehreren Wohnungen in Deutschland:
    Sie müssen festlegen, wo Ihr Hauptwohnsitz ist. Dieser befindet sich dort, wo Sie die überwiegende Zeit verbringen.
  • Bei Anmeldung eines Nebenwohnsitzes:
    Die Anmeldung kann nur am Nebenwohnsitz, die Abmeldung kann am zuständigen Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz erfolgen.
  • Wenn Sie selbst verhindert sind:
    Die Anmeldung kann durch eine andere Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (ausgefülltes An- bzw. Ummeldeformular, Ausweisdokumente der umzumeldenden Personen, Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person) erfolgen.
  • Ehegatten und minderjährige Familienangehörige, die gemeinsam zu- bzw. umziehen:
    können von nur einer der Personen (bei Familien - ein Elternteil) an- bzw. umgemeldet werden.
  • Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
    müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet werden. Wird die Wohnung eines Personensorgeberechtigten bezogen, genügt es, wenn dieser die Anmeldung vornimmt.
  • Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
  • Bei Anmeldung durch Dritte in Altersheim/Pflegeeinrichtung --> ausgefülltes u. unterschriebenes Anmeldeformular bzw. Bestätigung vom Heim über die Unterbringung (bei Personen die nicht mehr unterschreiben können) oder notariell beglaubigte Vollmacht
  • Personalausweis und/oder Reisepass von allen an- oder umzumeldeten Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei bevollmächtigten Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

An-, Um- und Abmeldungen müssen innerhalb von zwei Wochen getätigt werden.

Gebührenfrei

§ 17, 19, 20 Bundesmeldegesetz

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Rathaus