Das Wichtigste in Kürze
Einen Kinderreisepass können alle deutschen Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten.
Bitte beachten Sie:
Der oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind bei der Passbehörde vorsprechen.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.