Wahlen

Europawahl am 09. Juni 2024

Hier finden Sie alle Informationen zur Europawahl am 09. Juni 2024.

In der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Für Deutschland wurde der 9. Juni 2024 als Wahltag für die Europawahl festgelegt.

Für diese Wahl wurde erstmals die Wahlberechtigung auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

    Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag

    • mindestens 16 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
    • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Lindenberg i.Allgäu am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Lindenberg i.Allgäu eingetragen.

    Achtung:Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Lindenberg i.Allgäu wählen wollen und zur Europawahl 2019 noch nicht in einem Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen waren, müssen beachten, dass sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Stadt Lindenberg i.Allgäu stellen müssen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

    Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche imAusland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis spätestens 19. Mai 2024 beim Wahlamt eingehen.

    Wahlbenachrichtigung

    Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Lindenberg i.Allgäu.

    Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
    Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

    Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
    Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
     

    Briefwahl beantragen

    Sie haben mehrere Möglichkeiten die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

    1. Online beantragen
      Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 29. April ganz bequem online auf unserer Homepage beantragen. Die Onlinebeantragung ist bis zum 31.05.2024 möglich.
       
    2. Per Post beantragen
      Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern möchten, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen.
       
    3. Persönlich abholen
      Sie können die Briefwahlunterlagen ab Mitte Mai 2024 persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich.

    Am Telefon können Sie keinen Antrag stellen!

     

    Leiterin Bürgerbüro

    Maria Lechermann

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