BESCHREIBUNG
Informationen über Sitzungsniederschriften von Bau- und Umweltausschusssitzungen.
Über die Verhandlungen des Bau- und Umweltausschusses sind Niederschriften anzufertigen. Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben: Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes, die behandelten Gegenstände, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann auch verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschussest zu genehmigen.
VORAUSSETZUNGEN
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei.
RECHTSGRUNDLAGEN
Art. 54 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
Stadtbauamt
Stadtplatz 1
88161 Lindenberg i. Allgäu 08381/803-31 08381/803-84