Dienstleistungen von A - Z
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Straßenplanung und -unterhalt
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BESCHREIBUNG
Der Begriff Straßenunterhalt fasst alle Maßnahmen zusammen, die notwendig sind, um Straßen, Straßenausstattung und verkehrstechnischen Anlagen sowie Straßenentwässerung und straßenbegleitende Grünflächen zu warten, zu pflegen und dauerhaft instand zu halten. Für den Unterhalt der Gemeindestraßen ist die Gemeinde zuständig. Folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich der Straßenunterhaltung:
- Bauliche Unterhaltung im Rahmen der Straßensanierung, z. B. Ausbessern von Schadstellen im Straßenkörper
- Grünpflege, z. B. Mähen der Bankette
- Warten und Instandhalten der Straßenausstattung, z. B. Aufstellen der Beschilderung
- Reinigung der Straße und Straßenausstattung, z. B. Reinigung der Leitpfosten
Winterdienst, z. B. Räumen und Streuen der Fahrbahn
- Sonstige Leistungen und Verwaltungstätigkeiten, z. B. Schadensbehebung nach Unfällen, Streckenkontrolle
Alle Maßnahmen haben direkt und indirekt das Ziel, die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss sicher zu stellen oder zu verbessern. Die Straßenunterhaltung ist neben dem Straßeneubau / -ausbau und der Straßenverwaltung ein Teil der Straßenbauverwaltung.
Verantwortlich für den Straßenunterhalt ist in erster Linie der jeweilige Baulastträger. Die Einstufung jeder Straße in Deutschland in Bundesautobahn, Bundesstraße, Staatsstraße, Kreisstraße und Gemeindestraße beinhaltet die Zuschlüsselung zu dem jeweiligen Baulastträger, föderal gegliedert in Bund, Bundesland, Landkreis und Gemeinde. Zuständig für die Gemeindestraßen ist in der Folge der jeweilige Gemeindebauhof. Dieser bzw. die Gemeinde nimmt Ihre Feststellungen zu schadhaften Anlagen gerne entgegen.
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Stadtbauamt
Stadtplatz 1
88161 Lindenberg i. Allgäu
08381/803-31
08381/803-84
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ANSPRECHPARTNER
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Max Johler
Tiefbau
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08381/803-34
08381/803-634
Zimmer Nr. 3.37
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