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Jagdschein; Antrag
BESCHREIBUNG
Der Jagdschein wird von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (an der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

 
NOTWENDIGE UNTERLAGEN


Für die erstmalige Erteilung eines Jagdscheins müssen folgende Unterlagen bei der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden:

- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
- Lichtbild (Größe 6 mal 4 cm)
- schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung; aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000,- € für Personenschäden und 50.000,- € für Sachschäden) ergeben.

 
SONSTIGES


Zuständige Behörde
Landratsamt Lindau,
Bregenzer Str. 35
88131 Lindau (B)
Telefon: 08382 / 270-0
Telefax: 08382 / 270-204
Homepage: Landratsamt Lindau

 

 
Externe Behörden und Organisationen


 
 
ANSPRECHPARTNER
Letzte Änderung: 12.03.2009 / 15:56 Uhr
Ausgedruckt am 26.05.2013 / 04:27